Allgemeine Geschäftsbedingungen 
des Ferienhauses Liermann, 
Senden-Ottmarsbocholt

1.     Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn auf Grund Ihrer Buchungsanfrage von uns der Buchungsvermerk schriftlich erfolgt ist. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im Prospekt/Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Buchungsvermerk zustande. 

2.     Die angemietete Wohnung ist grundsätzlich ab 17:00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag muss die Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden. Nebenabsprachen und Sonderwünschen kommen wir gern entgegen, sie bedürfen aber der schriftlichen Bestätigung. 

3.     Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Miete zur Zahlung fällig. Der Restbetrag von 2/3 des Mietpreises ist spätestens zehn Tage vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto oder durch Barzahlung bis unmittelbar vor Mietbeginn zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert. Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht ein, ist der Vermieter nach Mahnung berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. 

4.     Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution für eventuell auftretende Schäden in Höhe von 150,00 EUR zu zahlen. Die Zahlung erfolgt spätestens bei der Anreise unmittelbar vor Mietbeginn. Die Rückzahlung der Kaution an den Mieter erfolgt nach Ende der Mietzeit und Abnahme der Ferienwohnung durch den Vermieter, spätestens eine Woche nach Ende der Mietzeit. 

5.     Der Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter bedarf der Schriftform. Für den Fall des Rücktritts des Mieters, hat dieser Schadensersatz nach folgenden Pauschalen zu zahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietpreis richten: 1. bis 60 Tage vor Mietbeginn 30 % der vereinbarten Miete, 2. bis 30 Tage vor Mietbeginn 75 % der vereinbarten Miete, 3. vom neunten Tag bis zu Mietbeginn 100 % der vereinbarten Miete. 

6.     Dem Mieter bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang entstanden ist. Ebenso ist der Mieter nach vorheriger Genehmigung des Vermieters berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietvertrag verpflichten müssen. Für diese Vertragsänderung wird eine einmalige Vertragsgebühr von 40,00 € erhoben. 

7.     Der Vermieter ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Hochwasser, Naturkatastrophen, die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen, eintreten. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen. 

8.     Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden.

9.     Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand zu verlassen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. 

10. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet. 11. Im gesamten Mietobjekt herrscht Rauchverbot. 

12. Die Endreinigung ist obligatorisch und wird durch den Vermieter zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt. 

13. Schadenersatz leistet der Vermieter nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der Vermieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

14. Die Parteien haben mit Ausnahme der bestehenden Hausordnung keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 

15. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters ist Senden-Ottmarsbocholt. 

16. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteinen verpflichten sich, in diesen Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Vereinbarungen möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. 

17. Der Gerichtsstand ist Senden-Ottmarsbocholt.  

Ottmarsbocholt im Dezember 2023

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