1. Der Vertragsabschluss kommt dann
zustande, wenn auf Grund Ihrer Buchungsanfrage von uns der Buchungsvermerk
schriftlich erfolgt ist. Unsere Angebote, insbesondere die Angaben im
Prospekt/Internet sind freibleibend. Der Mietvertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung/Buchungsvermerk zustande.
2. Die angemietete Wohnung ist
grundsätzlich ab 17:00 Uhr am Anreisetag bezugsfertig. Am Abreisetag muss die
Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr geräumt werden. Nebenabsprachen und
Sonderwünschen kommen wir gern entgegen, sie bedürfen aber der schriftlichen
Bestätigung.
3. Mit Mietvertragsabschluss (Zugang der
Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 1/3 der vereinbarten Miete zur
Zahlung fällig. Der Restbetrag von 2/3 des Mietpreises ist spätestens zehn Tage
vor Mietbeginn durch Überweisung auf das im Mietvertrag angegebene Konto oder
durch Barzahlung bis unmittelbar vor Mietbeginn zu leisten. Maßgeblich ist
jeweils der Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Vermieters. Zahlungen
per Scheck werden nicht akzeptiert. Hält der Mieter die Zahlungstermine nicht
ein, ist der Vermieter nach Mahnung berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten
und die Wohnung neu zu vermieten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben
vorbehalten.
4. Der Mieter verpflichtet sich, eine
Kaution für eventuell auftretende Schäden in Höhe von 150,00 EUR zu zahlen. Die
Zahlung erfolgt spätestens bei der Anreise unmittelbar vor Mietbeginn. Die
Rückzahlung der Kaution an den Mieter erfolgt nach Ende der Mietzeit und
Abnahme der Ferienwohnung durch den Vermieter, spätestens eine Woche nach Ende
der Mietzeit.
5. Der
Rücktritt vom Mietvertrag durch den Mieter bedarf der Schriftform. Für den Fall
des Rücktritts des Mieters, hat dieser Schadensersatz nach folgenden Pauschalen
zu zahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietpreis richten:
1. bis 60 Tage
vor Mietbeginn 30 % der vereinbarten Miete,
2. bis 30 Tage
vor Mietbeginn 75 % der vereinbarten Miete,
3. vom
neunten Tag bis zu Mietbeginn 100 % der vereinbarten Miete.
6. Dem Mieter bleibt der Nachweis
ausdrücklich gestattet, dass der Schaden nicht oder in geringerem Umfang
entstanden ist. Ebenso ist der Mieter nach vorheriger Genehmigung des
Vermieters berechtigt, geeignete Ersatzmieter zu stellen, die sich jedoch
schriftlich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten aus dem bestehenden
Mietvertrag verpflichten müssen. Für diese Vertragsänderung wird eine einmalige
Vertragsgebühr von 40,00 € erhoben.
7. Der Vermieter ist berechtigt, vom
Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand,
Hochwasser, Naturkatastrophen, die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich
oder unzumutbar machen, eintreten. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter
die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüber hinausgehender
Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB jedoch ausgeschlossen.
8. Das Mietobjekt darf nur in vertraglichem
Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden.
9. Der Mieter ist verpflichtet, die
Mietsache pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand
zu verlassen. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel
unverzüglich dem Vermieter zu melden und bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
10. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht
gestattet. 11. Im gesamten Mietobjekt herrscht
Rauchverbot.
12. Die Endreinigung ist obligatorisch und
wird durch den Vermieter zu den im Angebot genannten Bedingungen durchgeführt.
13. Schadenersatz leistet der Vermieter nur,
sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sofern der
Vermieter schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
14. Die Parteien haben mit Ausnahme der
bestehenden Hausordnung keine mündlichen Vereinbarungen, Vertragsänderungen
oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag getroffen. Diese bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des
Schriftformerfordernisses.
15. Erfüllungsort für alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters ist
Senden-Ottmarsbocholt.
16. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Unwirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteinen verpflichten sich, in diesen
Fällen eine neue Vereinbarung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen
Vereinbarungen möglichst nahe kommt und die sie dann getroffen hätten, wenn sie
die Unwirksamkeit gekannt hätten. Bis dahin gilt eine angemessene Regelung.
Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.
17. Der Gerichtsstand ist
Senden-Ottmarsbocholt.
Ottmarsbocholt im Dezember 2023